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Abschreibungsmöglichkeiten clever nutzen
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1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
1.a Definition und Maximalwerte
GWG sind Wirtschaftsgüter bis 1.200 € netto (Stand 2025) und können sofort abgeschrieben werden.
Sie bilden die einfachste und oft unterschätzte Möglichkeit, Steuern zu senken.
1.a.i Praxisbeispiele
Beispiele: Laptops, Monitore, Drucker, Bürostühle.
Mehrere Anschaffungen innerhalb eines Jahres können durch geschicktes Splitten auf separate Wirtschaftsjahre maximal abgeschrieben werden.
Effekt: bis zu 3.600 € Steuerersparnis.
1.a.ii Strategische Tipps
Tipp: Geräte knapp über 1.200 € können oft durch kleine Modifikationen oder Zubehör in den GWG-Bereich gebracht werden.
So wird die Sofortabschreibung auf das Maximum erhöht.
1.b Sammelposten
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 €: Sammelposten bilden und über 5 Jahre linear abschreiben (20 % pro Jahr).
Dadurch werden mittlere Anschaffungen steuerlich sofort wirksam.
1.b.i Geheimtricks
Geräte knapp über 1.000 € lassen sich manchmal durch Kleinreparaturen oder Software-Updates in den Sammelposten verschieben.
Ergebnis: Lineare Abschreibung verteilt, aber maximale steuerliche Wirkung im entscheidenden Jahr.
2. Homeoffice und Arbeitsmittel
2.a Arbeitszimmer
Maximal 1.250 € Pauschale pro Jahr. Nachweis tatsächlicher Kosten erlaubt deutlich höhere Abschreibungen – teilweise über 4.000 €.
2.a.i Geheimtipps
Bei gemeinsam genutzten Räumen lohnt sich die exakte Quadratmeteraufteilung. So kann der absetzbare Anteil optimal gesteigert werden.
2.b Büroausstattung
Schreibtische, Stühle, Monitore: GWG bis 800 € = sofort absetzbar; teurere Geräte = lineare Abschreibung 3–13 Jahre.
2.b.i Kombinationsstrategie
Hardware + Software + Zubehör als ein Wirtschaftsgut zusammenfassen → sofort maximale Abschreibung.
Effekt: Mehrere tausend Euro zusätzlich steuerlich optimiert.
2.c Fachliteratur und Kurse
Bücher, Fachzeitschriften und digitale Kurse können 100% sofort abgesetzt werden.
Effektiv lassen sich hier 1.000–2.500 € jährlich zusätzlich absetzen.
3. Immobilienabschreibungen
3.a Standardgebäude
Neubauten nach 1925: 2 % pro Jahr (50 Jahre)
Altbauten vor 1925: 2,5 % pro Jahr (40 Jahre)
3.a.i Renovierungen und Modernisierungen
Renovierungskosten können separat als Modernisierungskosten abgesetzt werden – bis zu 20 % in den ersten Jahren.
3.b Denkmalschutz
Sonderabschreibung 9 % pro Jahr über 12 Jahre.
Kombination mit energetischen Sanierungen: bis zu 40 % der Investitionssumme im Anschaffungsjahr absetzbar.
3.b.i Grundstücksstrategie
Grundstücke sind nicht abschreibbar. Geschicktes Aufteilen des Kaufpreises zwischen Gebäude und Grundstück steigert den absetzbaren Gebäudeanteil erheblich.
4. Sonderabschreibungen
4.a Produktionsanlagen
Bis zu 50 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich. Kombination mit Leasing oder Finanzierung optimiert Abschreibungszeitpunkt.
4.b Digitalisierung und Software
Softwareinvestitionen: 20 % Sonderabschreibung. Mehrere Lizenzen bündeln = sofort maximale Wirkung.
4.c Energetische Sanierungen
Maximal 20 % pro Jahr über drei Jahre. Kombination mit KfW-Förderungen = Effektivabschreibung bis zu 40 %.
5. Branchenspezifische Besonderheiten
5.a Produktion
Maschinen und Anlagen können besonders hohe Abschreibungen erzielen.
5.b Dienstleistungen
Software, Tools, digitale Infrastruktur → GWG oder Sammelposten optimal nutzen.
5.c Landwirtschaft
Gebäude, Betriebsmittel, Maschinen → branchenspezifische Sonderabschreibungen beachten.
6. Digitale Helfer
Steuertipps DE,
Finanzchef24,
Zasta
erkennen versteckte Abschreibungsmöglichkeiten und bieten praxisnahe Umsetzung.
7. Finanz- und Medienplattformen
8. Schwerbehinderung und steuerliche Vorteile
8.a Pauschbeträge für Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen jährlichen Pauschbetrag in der Steuererklärung.
– Grad der Behinderung (GdB) 50–100: Pauschbetrag zwischen 1.140 € und 3.700 € (Stand 2025)
– GdB < 50, aber mit bestimmten Merkzeichen (G, aG, H, Bl, RF): zusätzliche Pauschbeträge möglich
8.a.i Praxisbeispiele
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit GdB 60 erhält automatisch 1.440 € Pauschbetrag, der die Steuerlast mindert.
Wenn zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Pflege oder behindertengerechter Umbau hinzukommen, steigt der Effekt deutlich.
8.b Behindertengerechte Ausstattung
Kosten für behindertengerechte Umbauten oder Hilfsmittel sind steuerlich absetzbar.
Beispiele: Treppenlift, barrierefreie Toilette, spezielle Arbeitsmittel.
Maximalabschreibungen: abhängig von Anschaffungskosten, oft sofort absetzbar oder über 5 Jahre linear abschreibbar.
8.b.i Kombination mit Pauschbeträgen
Die Pauschbeträge für Schwerbehinderung können mit individuellen Kosten kombiniert werden.
Effekt: Steuerersparnis über 5.000 € pro Jahr möglich, ohne dass komplizierte Nachweise für kleine Hilfsmittel nötig sind.
8.c Fahrtkosten und Reisen
Fahrtkosten zu Arzt, Therapie oder Arbeitsstätte können zusätzlich angesetzt werden.
Insider-Tipp: Nutzung eines Behinderten-Personenbeförderungsservices kann steuerlich geltend gemacht werden, was oft übersehen wird.
8.c.i Berechnungsbeispiel
Beispiel: 15 km tägliche Fahrstrecke zu Therapie und Arbeitsplatz, 220 Arbeitstage → absetzbare Fahrtkosten ca. 1.500 € jährlich zusätzlich zu Pauschbetrag.
8.d Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegekosten, Betreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar.
Maximal: bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzbar, wenn direkt für die Schwerbehinderung notwendig.
8.d.i Geheimtipp
Kombination: Umbaukosten + Pflegekosten + Pauschbetrag → additive Steuerersparnis, ohne dass einzelne Kosten ins Gewicht fallen.
Viele Steuerzahler lassen diesen Effekt ungenutzt.
9. Krankheitskosten
9.a Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, einschließlich Arztkosten, Medikamente, Therapien und Krankenhausaufenthalte.
Eigenanteil (zumutbare Belastung) richtet sich nach dem Einkommen: Je höher das Einkommen, desto höher der Eigenanteil.
9.a.i Maximalbeträge und Praxisbeispiele
Beispiel: Jahreskosten für Medikamente 2.500 €, Arztkosten 1.200 €, Therapie 1.800 € → Gesamt 5.500 €.
Eigenanteil 1.500 € → absetzbar: 4.000 €.
Effekt: deutliche Steuerersparnis, oft ungenutzt, weil nur Rechnungen summiert, nicht strategisch angesetzt werden.
9.b Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern
Fahrten zu medizinischen Terminen können zusätzlich angesetzt werden.
– Eigenes Fahrzeug: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer
– Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Ticketkosten
Effekt: Mehrere hundert bis tausend Euro pro Jahr zusätzlich absetzbar.
9.b.i Berechnungsbeispiel
Beispiel: 15 km einfache Strecke, 220 Termine → 6.600 km × 0,30 € = 1.980 € absetzbare Fahrtkosten zusätzlich zu den Pauschbeträgen und anderen Krankheitskosten.
9.c Krankheitskosten bei selbstständigen Tätigkeiten
Selbstständige können Krankheitskosten auch über Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie beruflich notwendig sind.
Effekt: doppelte Steuerwirkung, privat und betrieblich absetzbar.
9.c.i Geheimtricks
Kombination von Heilmitteln, Fahrtkosten, Pflege oder Therapiegeräten → maximaler Steuervorteil. Viele Steuerzahler lassen diesen Effekt ungenutzt.
10. Rechtsstreitigkeiten
10.a Steuerlich absetzbare Rechtskosten
Rechtskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich, einkommensbezogen oder betrieblich veranlasst sind.
Typische Fälle: Kündigungsschutzklagen, Steuerrechtsstreitigkeiten, Honorarklagen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Maximalbeträge: gesetzlich nicht begrenzt, jedoch müssen die Kosten nachweisbar und eindeutig beruflich veranlasst sein.
10.a.i Praxisbeispiele
– Kündigungsschutzverfahren: Anwaltskosten 3.000 €, Gerichtskosten 1.000 € → 4.000 € absetzbar
– Steuerrechtsstreitigkeiten: Anwaltskosten 5.000 € → absetzbar
– Honorarklagen: Kosten anteilig je nach Einkommensrelevanz absetzbar
10.a.ii Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln (Anwalt, Gericht, Mahnkosten)
- Prüfen, ob der Streit beruflich oder einkommensrelevant ist
- Abzug in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ oder „Sonderausgaben“ eintragen
- Bei gemischten Kosten: Aufteilung nach privat/beruflich dokumentieren
- Fahrten zum Anwalt, Gericht oder Behörden erfassen – inklusive Parkgebühren und beruflich bedingter Strafzettel
10.b Fahrt- und Parkkosten
Fahrten zu Gerichten, Anwälten oder Behörden können zusätzlich steuerlich angesetzt werden:
– Eigenes Auto: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer
– Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Ticketkosten
– Parkgebühren direkt abrechenbar
– Strafzettel: nur absetzbar, wenn sie **unmittelbar beruflich veranlasst** sind (z. B. bei Terminen vor Gericht oder Dienstfahrten)
10.b.i Berechnungsbeispiel
Beispiel: 20 km einfache Strecke zum Gericht, 25 Termine pro Jahr → 500 km × 0,30 € = 150 € + Parkgebühren 200 € + Strafzettel 50 € → 400 € steuerlich absetzbar zusätzlich zu den Rechtskosten.
10.c Kombination mit Sonderausgaben
Rechtskosten, die im Zusammenhang mit Vermietung, Kapitalanlagen oder beruflicher Tätigkeit stehen, können zusätzlich zu den Sonderausgaben angesetzt werden.
Effekt: doppelte Steuerersparnis möglich, oft übersehen.
10.c.i Maximalbeträge und Beispiele
– Kündigungsschutz: realistisch 3.000–5.000 € pro Fall
– Vermietung/Rechtsstreit Miete: 2.000–10.000 € je nach Umfang und Streitwert
– Kapitalanlagen: Anwaltskosten anteilig absetzbar, realistisch 1.500–5.000 €
10.d Geheimtricks
– Aufteilung: Private Streitigkeiten vs. berufliche Streitigkeiten sauber dokumentieren
– Kombination: Mehrere Rechtsfälle in einem Jahr bündeln → maximale Wirkung auf die Steuerlast
– Dokumentation: Alle Belege, Verträge, Schriftverkehr, Fahrten, Parkgebühren und Strafzettel sammeln → Finanzamt akzeptiert nur nachweisbare Kosten
10.d.i Praktische Tipps
- Rechtskosten für Scheidung teilweise absetzbar, wenn einkommensrelevant (z. B. Unterhaltsstreitigkeiten)
- Erbschaftsstreitigkeiten: Anwaltskosten anteilig absetzbar
- Verluste aus Rechtsstreitigkeiten für berufliche Einnahmen steuerlich geltend machen
- Fahrten und Parkgebühren immer einzeln dokumentieren, um maximale Absetzbarkeit zu sichern
- Strafzettel nur bei beruflicher Veranlassung absetzen und Belege aufbewahren
- Frühzeitige Abgrenzung privat/beruflich → verhindert Rückfragen beim Finanzamt
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