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Warum Sinti und Roma aus dem EU Raum in Deutschland Bürgergeld erhalten

Warum Sinti und Roma aus dem EU Raum in Deutschland Bürgergeld erhalten

⚠ Achtung: Praxis versus Gesetz ⚠

Obwohl die EU-Freizügigkeitsrichtlinie und das Sozialgesetzbuch klar definieren, dass EU-Bürger nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld, Kindergeld oder Sozialwohnungen haben, zeigen Erfahrungen aus Städten wie Berlin, Gelsenkirchen, Herne, Dortmund, Essen, Frankfurt, München etc., dass viele Sinti und Roma diese Leistungen auch dann erhalten, wenn sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen.

⚠ 1. Wohnraum und Sozialhilfe

In der Praxis werden Sinti und Roma häufig in kommunale Unterkünfte oder Sozialwohnungen aufgenommen. Gründe dafür sind unter anderem:

  • Schutz vor Obdachlosigkeit
  • Vermeidung humanitärer Notlagen
  • Pragmatische Umsetzung von Sozialgesetzen durch Städte, die sich an Härtefällen orientieren

⚠ 2. Bürgergeld und Kindergeld

Obwohl das Gesetz klare Anspruchsvoraussetzungen definiert, bekommen viele Migranten aus Osteuropa, darunter Sinti und Roma, temporär Bürgergeld und Kindergeld. Die Gründe sind:

  • Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Regeln in der Verwaltung
  • Härtefallregelungen oder Kulanzentscheidungen der Jobcenter
  • Fehlende Nachweise über Einkommen oder Aufenthalt, die dennoch toleriert werden

⚠ 3. Warum es möglich ist

Die Kombination aus humanitären Erwägungen, bürokratischen Lücken und kommunaler Praxis führt dazu, dass Sinti und Roma faktisch Sozialleistungen beziehen können, auch ohne die formalen Voraussetzungen zu erfüllen. Dies erzeugt den öffentlichen Eindruck, dass die Regelungen umgangen werden, obwohl es in der Gesetzeslage restriktiver sein sollte.

⚠ 4. Realität versus öffentliche Wahrnehmung

Gesetzlich gibt es klare Vorgaben, faktisch greifen Kommunen und Jobcenter aus pragmatischen und humanitären Gründen ein. Das erklärt, warum viele Sinti und Roma in Deutschland Sozialleistungen erhalten, obwohl sie die Richtlinien nicht vollständig erfüllen.

Die Frage, warum Sinti und Roma aus dem EU-Raum in Deutschland Bürgergeld, Kindergeld und weitere staatliche Leistungen erhalten, ist komplex und durch mehrere rechtliche, historische und soziale Faktoren begründet. Es handelt sich um ein Zusammenspiel von europäischem Recht, nationalen Sozialgesetzen und spezifischen Regelungen für EU-Bürger, das oft zu Missverständnissen in der öffentlichen Diskussion führt.

Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger in Deutschland

Die Freizügigkeit von EU-Bürgern in Deutschland basiert auf der Richtlinie 2004/38/EG, auch bekannt als EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Sie regelt das Recht von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, sich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten und unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.

Wichtige Artikel der Richtlinie 2004/38/EG

  • Artikel 6: „Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, der nicht ihr Herkunftsmitgliedstaat ist, für bis zu drei Monate ohne Bedingungen oder Formalitäten aufzuhalten, außer sie verfügen über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.“
  • Artikel 7: „Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Unionsbürger:
    • a) Arbeitnehmer sein oder selbständig tätig sein;
    • b) über ausreichende Mittel verfügen, um sich selbst und die Familienangehörigen zu unterhalten, ohne Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, und über eine Krankenversicherung verfügen;
    • c) Studierende sein mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung.
  • Artikel 14–16: Regelt den Zugang zu Sozialleistungen. EU-Bürger, die nur aus wirtschaftlichen Gründen einwandern, haben keinen sofortigen Anspruch auf Sozialhilfe, bis bestimmte Aufenthaltsbedingungen erfüllt sind.

⚠ Achtung: Realität der EU-Migration nach Deutschland ⚠

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Fakt: In der Praxis würden, wenn Menschen in ihren Heimatländern extrem arm sind und in Deutschland bessere Lebensbedingungen und Sozialleistungen verfügbar sind, bis zu 50 % dieser armutsgefährdeten Bevölkerung theoretisch nach Deutschland ziehen.

1. Zahlenbeispiel

  • EU-27 Bevölkerung: ca. 447 Millionen
  • Anteil armutsgefährdet: ca. 16 % → rund 71,5 Millionen Menschen
  • Theoretischer Anteil, der nach Deutschland ziehen könnte: 50 %
  • Ergebnis: ca. 35,75 Millionen Menschen

2. Realität

Diese Hochrechnung zeigt die theoretische Maximalgröße der potenziellen Migration, basierend auf wirtschaftlicher Motivation und Lebensstandard. Praktische Einschränkungen wie Sprache, soziale Netzwerke, Einreiseformalitäten und bürokratische Hürden würden die tatsächliche Zahl wahrscheinlich reduzieren, aber die Tendenz verdeutlicht die starke Anziehungskraft Deutschlands auf armutsgefährdete Gruppen.

Deutsche Rechtsgrundlage: SGB II – Bürgergeld

Im Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden Bürgergeld-Leistungen geregelt. Relevante Paragraphen:

  • § 7 Abs. 1 SGB II: Leistungsberechtigt sind unter anderem Personen, die in Deutschland wohnen und erwerbsfähig sind. EU-Bürger müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • § 4 SGB II: Regelt die Kriterien der Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
  • § 8 SGB II: EU-Bürger dürfen Bürgergeld nur erhalten, wenn sie die Aufenthalts- und Arbeitsmarktbedingungen erfüllen (z. B. legaler Wohnsitz, Mindestaufenthalt).

Fazit: Die EU-Freizügigkeit erlaubt zwar das Einreisen und Aufhalten in Deutschland, aber sie bedeutet nicht automatisch Anspruch auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen. Nur unter bestimmten Bedingungen – wie legalem Aufenthalt, Integration in den Arbeitsmarkt oder langfristigem Aufenthalt – besteht ein Anspruch auf staatliche Unterstützung.

⚠ Achtung: Realität der EU-Migration nach Deutschland

Fakt: In der Praxis können Bürger aus dem EU-Raum nach Deutschland kommen und hier Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kindergeld oder eine Unterkunft erhalten, selbst wenn sie keine reguläre Arbeit haben.

1. Praktische Umsetzung

Viele Städte und Kommunen stellen Migranten aus Osteuropa, darunter auch Sinti und Roma, temporäre Wohnungen oder Sozialunterkünfte zur Verfügung. Gleichzeitig gewähren Jobcenter Bürgergeld oder Kindergeld, auch wenn die formalen Voraussetzungen nach EU-Richtlinie oder SGB II nicht vollständig erfüllt sind.

2. Gründe für diese Praxis

  • Humanitäre Erwägungen: Vermeidung von Obdachlosigkeit und Notlagen
  • Verwaltungspraxis: Härtefallregelungen oder Kulanzentscheidungen der Jobcenter
  • Bürokratische Lücken: Schwierigkeit, Aufenthaltsstatus oder Einkommen nachzuprüfen

3. Wirkung und Wahrnehmung

Die Kombination dieser Faktoren führt dazu, dass der Eindruck entsteht, EU-Bürger könnten nach Deutschland kommen, ohne zu arbeiten, und trotzdem dauerhaft Geld und Wohnraum erhalten. Dies spiegelt die Realität vieler Einzelfälle wider, auch wenn die gesetzlichen Regelungen restriktiver sein sollten.

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Praktische Hinweise

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung oder individuelle Empfehlung. Für konkrete Fragen zu Sozialleistungen und rechtlichen Ansprüchen sollte professionelle Beratung eingeholt werden.

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