Ab welchem Einkommen greift die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Für all diejenigen, die gesetzlich versichert sind und über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es eine besondere Härtefallregelung für Zahnersatz. Brauchen Sie eine Prothese, Brücke oder Zahnkrone? Dann erhöht sich der Zuschuss Ihrer Krankenkasse. Dadurch erhalten Sie die Standardversorgung kostenlos. Aber Achtung! Entscheiden Sie sich für eine Behandlung, die über die Standardversorgung hinausgeht, bekommen Sie den doppelten Zuschuss. Die zusätzlichen Kosten tragen Sie jedoch selbst. Ob Sie als Härtefall gelten, prüft Ihre Krankenkasse.

Die monatlichen Einkommensgrenzen im Jahr 2024 betragen

  • 1.414,00 Euro für Alleinstehende
  • 1.944,25 Euro mit einem Angehörigen
  • 2.297,75 Euro mit zwei Angehörigen
  • 2.651,25 Euro mit drei Angehörigen
  • (bei jedem weiteren Angehörigen kommen 353,50 Euro hinzu).

Die flexible Härtefallregelung – Jetzt vergleichen und profitieren!

Selbst wenn du knapp über der Einkommensgrenze liegst, kannst du möglicherweise von der Härtefallregelung profitieren. Mit der gleitenden Härtefallregelung übernimmt deine Krankenkasse zusätzlich zum einfachen Festzuschuss einen weiteren Betrag für deinen Zahnersatz. Die Berechnung basiert auf der Differenz zwischen deinen Bruttoeinnahmen und den festgelegten Einkommensgrenzen. Das Dreifache dieser Differenz wird vom Festzuschuss abgezogen und ein Überschuss wird rückwirkend ausgezahlt.

Ob du von der gleitenden Härtefallregelung profitieren kannst, wird anhand deiner Zahnarztrechnung von der Krankenkasse berechnet. Worauf wartest du noch? Sprich deine Kasse an und vergleiche jetzt!


Du bist Geringverdiener, Student mit Bafög-Anspruch oder Empfänger von Sozialleistungen?

Dann aufgepasst! Denn die gesetzliche Krankenkasse kann dir jetzt höhere Zuschüsse für deinen Zahnersatz gewähren. Statt der üblichen 60 Prozent übernimmt sie sogar die vollen Kosten für einen preiswerten Zahnersatz.

Bist Du bereit für strahlend weiße Zähne und ein strahlendes Lächeln?

Dann nichts wie los! Hol Dir den Heil- und Kostenplan von Deinem Zahnarzt und reiche ihn bei der Kran­ken­kas­se ein. Aber damit nicht genug – fülle auch den Antrag auf zusätzliche Kostenübernahme aus und schicke ihn gleich hinterher. Das Formular bekommst Du natürlich bei der Kran­ken­kas­se. Und dann heißt es: Abwarten und Daumen drücken, denn die Behandlung kann erst starten, wenn die Kran­ken­kas­se grünes Licht gibt. Also, worauf wartest Du noch? Mach Dich auf den Weg zu Deinem strahlenden Lächeln!

Referenzen

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Von Thomas Meier

Über Thomas Meier „Ich bin Thomas Meier, Finanzexperte auf Mufy.de. Neben meiner beruflichen Tätigkeit teile ich gelegentlich meine fundierten Einsichten und Analysen zu Wirtschaft und Finanzen auf dieser Plattform. Während ich regelmäßig über aktuelle Finanzthemen und wirtschaftliche Entwicklungen berichte, konzentriere ich mich darauf, Ihnen wertvolle Informationen und praxisnahe Tipps zu bieten. Bleiben Sie dran für meine gelegentlichen Beiträge, die Ihnen helfen werden, informierte Entscheidungen in der Welt der Finanzen zu treffen.