23 % Preiserhöhung bei Müll- und Abwassergebühren

Im deutschen Recht schützt § 138 BGB vor sittenwidrigen Geschäften. Besonders im Zusammenhang mit steigenden Gebühren für Müllabfuhr und Schmutzwasser fällt häufig der Verdacht auf überzogene und ungerechtfertigte Preissteigerungen. In diesem Artikel werden wir untersuchen, wie sich Erhöhungen zwischen 5-15 % auf die Bevölkerung auswirken und warum solche Preisanpassungen möglicherweise sittenwidrig und damit unwirksam sein könnten.

Was ist § 138 BGB und warum ist er wichtig?

§ 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, nichtig sind. Das bedeutet, dass ein Geschäft, das als moralisch verwerflich oder unangemessen betrachtet wird, vor Gericht keinen Bestand hat. Dies gilt insbesondere, wenn eine Seite unangemessene Vorteile aus der Schwäche oder Unwissenheit der anderen Partei zieht. Ein typisches Beispiel dafür sind Wucherpreise, die deutlich über den marktüblichen Gebühren liegen.

Erhöhung der Müll- und Schmutzwassergebühren: Ein sittenwidriger Fall?

Die Müll- und Schmutzwassergebühren sind notwendige Dienstleistungen, die von den Bürgern kaum zu umgehen sind. Doch was passiert, wenn die Preise um 5-15 % steigen? Eine solche Erhöhung könnte für viele Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Ist eine Erhöhung in diesem Ausmaß gerechtfertigt oder verstößt sie möglicherweise gegen die guten Sitten gemäß § 138 BGB?

Bindeglied zwischen staatlicher Aufsicht und Preispolitik

Die Preisanpassung solcher grundlegenden Dienstleistungen unterliegt einer strengen staatlichen Regulierung. Doch in der Praxis zeigt sich oft, dass Bürger kaum Möglichkeiten haben, gegen ungerechtfertigte Erhöhungen vorzugehen. Die Verknüpfung zwischen staatlicher Kontrolle und den Interessen der Versorgerunternehmen wird oft als schwach empfunden. Dies führt zu einer Diskussion darüber, ob der Staat seiner Verpflichtung nachkommt, die Bürger vor überzogenen Kosten zu schützen.

Der Einfluss von Inflation auf die Gebührenanpassung

In Zeiten von Inflation und Preissteigerungen werden Anpassungen der Müll- und Schmutzwassergebühren oft mit gestiegenen Kosten für die Unternehmen begründet. Doch wie viel davon ist tatsächlich auf die allgemeine Inflation zurückzuführen, und wo beginnt der Wucher? Hier spielt die Rolle der Geldpolitik, besonders durch die Europäische Zentralbank (EZB), eine entscheidende Rolle.

Beispiele für sittenwidrige Preisanpassungen

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Fälle, in denen überzogene Preissteigerungen gerichtlich als sittenwidrig eingestuft wurden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Entsorgungsunternehmen erhöhte die Gebühren um 12 % ohne angemessene Begründung. Die betroffenen Bürger reichten eine Sammelklage ein und gewannen den Prozess, da die Erhöhung als sittenwidrig und damit als ungültig beurteilt wurde.

Seit dem 1. Januar 2024 zahlen Haushalte für die wöchentliche Entleerung einer 120-Liter-Mülltonne satte 303,65 Euro jährlich. Noch im Jahr zuvor, am 1. Januar 2023, betrug die Gebühr 287,15 Euro, und Anfang 2022 waren es sogar nur 247,20 Euro.

Diese Entwicklung zeigt eine drastische Steigerung von fast 23 % innerhalb von nur zwei Jahren. Solche Preissteigerungen sind besonders bedenklich, wenn sie ohne klare Rechtfertigung erfolgen und weit über den durchschnittlichen Kostensteigerungen liegen. Nach § 138 BGB könnten solche Erhöhungen als sittenwidrig eingestuft werden, wenn sie in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen und den Bürger unangemessen belasten.

In solchen Fällen spricht man von Wucher, und das betreffende Rechtsgeschäft wäre nichtig. Die Bürger sollten hier genau hinsehen und notfalls rechtliche Schritte prüfen, um sich gegen solche unrechtmäßigen Gebührenerhöhungen zu wehren.

Müllabfuhr Kostenexplosion
Müllabfuhr Kostenexplosion innerhalb eines Jahres

Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren: Was kannst du tun?

Wenn du den Verdacht hast, dass eine Erhöhung der Müll- oder Schmutzwassergebühren sittenwidrig ist, kannst du verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst solltest du die Gebührenordnung deines Entsorgungsunternehmens überprüfen und gegebenenfalls einen Widerspruch einlegen. In besonders schweren Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Rechtmäßigkeit der Gebührenanpassung überprüfen kann. Falls du Unterstützung brauchst, bieten Verbraucherschutzorganisationen Hilfestellung.

Widerspruch gegen die Abzocke der Stadtverwaltungen!

Es sind mehrere Schritte, die du unternehmen musst:

  1. Widerspruch bei der Stadtverwaltung einlegen
    Zunächst solltest du direkt bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Amt (z.B. das Abfallwirtschaftsamt) einen schriftlichen Widerspruch einlegen. In diesem Widerspruch erklärst du, dass du die Preiserhöhung für sittenwidrig hältst und auf § 138 BGB verweist. Achte darauf, eine klare Begründung und Belege für deine Argumentation beizufügen, beispielsweise die Preisentwicklung und die Vergleichswerte.
  2. Verbraucherschutz einschalten
    Eine weitere Option ist, den Verbraucherschutz einzuschalten. Organisationen wie die Verbraucherzentrale bieten Beratungen und Unterstützung an, wenn du der Meinung bist, dass die Preisgestaltung unrechtmäßig oder sittenwidrig ist. Sie können dir auch dabei helfen, eine formale Beschwerde einzureichen oder den Fall vor Gericht zu bringen.
  3. Ombudsmann für Bürgeranliegen
    In vielen Städten gibt es einen Ombudsmann oder eine Bürgerbeauftragte, an die du dich wenden kannst, wenn du Probleme mit einer Behörde hast. Der Ombudsmann fungiert als Vermittler zwischen den Bürgern und den Behörden und kann dir helfen, deinen Fall zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.
  4. Verwaltungsgerichtliche Klage
    Wenn du mit dem Widerspruch oder der Beschwerde keinen Erfolg hast, bleibt die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, kann dir helfen, eine Klage gegen die sittenwidrige Preiserhöhung einzureichen. Vor Gericht kannst du dann die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts aufgrund von § 138 BGB geltend machen.
  5. Kommunalaufsicht einschalten
    Du kannst dich auch an die Kommunalaufsicht wenden, die in der Regel bei der jeweiligen Bezirks- oder Landesregierung angesiedelt ist. Sie überwacht die Rechtmäßigkeit der Handlungen von Stadtverwaltungen und kann eine Überprüfung der Gebührenanpassung einleiten, wenn der Verdacht auf sittenwidrige Praktiken besteht.

Hier die Vorlagen für Deine Widersprüche


1. Widerspruch an die Stadtverwaltung

Anschrift:

Stadtverwaltung [Name deiner Stadt]
Abteilung Abfallwirtschaft
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Betreff: Widerspruch gegen sittenwidrige Preiserhöhung der Müll- und Schmutzwassergebühren gemäß § 138 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die zum 1. Januar 2024 eingeführte Preiserhöhung der Müllabfuhr- und Schmutzwassergebühren ein. Die Gebühren für die wöchentliche Entleerung einer 120-Liter-Mülltonne wurden von 287,15 Euro (im Jahr 2023) auf 303,65 Euro erhöht, was einer Steigerung von über 5 % entspricht.

Diese Erhöhung stellt für mich eine unangemessene finanzielle Belastung dar und steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 138 BGB, der Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt, wenn sie sittenwidrig und somit für die Bürger unzumutbar sind.

Ich fordere Sie daher auf, die Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung zu überprüfen und eine entsprechende Rückerstattung der überhöhten Beträge vorzunehmen. Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Widerspruchs schriftlich und teilen Sie mir mit, welche weiteren Schritte eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]


2. Beschwerde an den Verbraucherschutz

Anschrift:

Verbraucherzentrale [Bundesland]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Betreff: Unterstützung bei sittenwidriger Preiserhöhung der Müll- und Schmutzwassergebühren durch die Stadtverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, weil ich den Verdacht habe, dass die kürzlich erfolgte Preiserhöhung der Müll- und Schmutzwassergebühren meiner Stadtverwaltung sittenwidrig ist und somit gegen § 138 BGB verstößt.

Die Gebühr für die wöchentliche Entleerung meiner 120-Liter-Mülltonne stieg von 287,15 Euro im Jahr 2023 auf 303,65 Euro im Jahr 2024. Diese Erhöhung scheint mir unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig, da sie eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und keine angemessene Begründung seitens der Stadtverwaltung geliefert wurde.

Ich bitte Sie um Unterstützung bei der Prüfung dieser Preiserhöhung und der Durchsetzung meiner Rechte als Bürger. Für eine Rückmeldung und mögliche Handlungsempfehlungen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]


3. Antrag an den Ombudsmann/Bürgerbeauftragten

Anschrift:

Ombudsmann/Bürgerbeauftragter [Bundesland oder Stadt]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Betreff: Beschwerde über sittenwidrige Preiserhöhung der Müll- und Schmutzwassergebühren gemäß § 138 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihre Unterstützung in einem wichtigen Anliegen. Die Stadtverwaltung hat die Gebühren für die wöchentliche Entleerung meiner 120-Liter-Mülltonne ab dem 1. Januar 2024 auf 303,65 Euro erhöht. Diese Steigerung folgt auf die Preiserhöhungen der letzten zwei Jahre (287,15 Euro im Jahr 2023 und 247,20 Euro im Jahr 2022).

Diese kontinuierlichen Erhöhungen sind nicht nachvollziehbar und stellen eine unzumutbare finanzielle Belastung dar. Ich habe den Verdacht, dass diese Preiserhöhung sittenwidrig ist und gegen § 138 BGB verstößt, der Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen.

Ich bitte Sie, meinen Fall zu prüfen und mögliche Schritte zur Aufhebung oder Korrektur dieser Preiserhöhung zu empfehlen. Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]

Fazit: Ist die Erhöhung Müll- und Abwassergebühren um 5-15 % sittenwidrig?

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine Preiserhöhung zwischen 5-15 % unter bestimmten Umständen gegen § 138 BGB verstoßen könnte. Die individuelle Situation und die Argumentation des Entsorgungsunternehmens sind entscheidend. Bürger sollten daher wachsam bleiben und sich gegen unangemessene Preissteigerungen wehren.

Wenn die Müllabfuhrkosten weiterhin in einem ähnlichen Tempo steigen wie in den letzten Jahren, könnte dies bis 2030 als sittenwidrig gemäß § 138 BGB eingestuft werden. Zwischen 2022 und 2024 stiegen die Gebühren von 247,20 Euro auf 303,65 Euro, was einer jährlichen Erhöhung von rund 11,5 % entspricht. Wenn dieser Trend anhält, könnten die Kosten im Jahr 2030 bei etwa 525 bis 550 Euro pro Jahr liegen. Eine derart drastische Preissteigerung könnte als sittenwidrig angesehen werden, da sie in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht und die Bürger unangemessen belastet.

Gemäß § 138 BGB sind Rechtsgeschäfte nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen, was bei einer unzumutbaren Preiserhöhung der Fall sein kann. Eine so starke Erhöhung, die keine klare Begründung in den realen Kosten hat, könnte daher als unrechtmäßiger Wucher bewertet werden. In einem solchen Fall hätten Bürger die Möglichkeit, rechtlich gegen diese Preissteigerungen vorzugehen.

Mehr Informationen über den Einfluss der Inflation auf die Preisentwicklung findest du in den folgenden Verlinkungen:


Disclaimer zu Abwassergebühren:
Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Bemühungen um Genauigkeit kann keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um spezifische rechtliche Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf die Gültigkeit von Gebühren und die Anwendung von § 138 BGB, zu klären.

Von Josef Maier

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