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Gas- und Strompreise Entwicklung Hyperinflation
Etwa im August 2022 haben Grundstrom- und Erdgasversorger Preiserhöhungen angekündigt oder durchgeführt – mehr als 8,3 Millionen Haushalte. „Wenn vor der Krise beschaffte Energieversorger auslaufen, müssen sie zu den aktuell teuren Marktpreisen nachkaufen. Wird § 24 EnEV aktiviert, können die Versorger die höheren Kosten direkt an die Verbraucher weitergeben“, erklärt er Check24-Geschäftsführer Steffen Suttner.
Stark betroffen von der Preisanpassungsklausel in Artikel 24 sind laut Handelsblatt Gasverbraucher, deren Lieferanten innerhalb kurzer Zeit nicht mehr verfügbares alternatives russisches Gas zu hohen Preisen zukaufen müssen.
Die gesamten Vergleichsportale wie Check24, Verivox und co. können Ihre Vergleiche nun einmal beiseite schaffen, denn die städtischen Anbieter können bei den Grundversorgungspreisen viel billiger sein.
Die Preise für die Grundversorgung mit Gas sind derzeit in einigen Städten so günstig, dass sie sich als attraktive Alternative empfehlen können. Dies gilt insbesondere für Verbraucher, die nach Preiserhöhungen nach günstigen Tarifen suchen. Dies könnte sich ändern, wenn Grundversorger auf Preisanpassungen reagieren sollten. In einigen Städten, in denen Neukundentarife für Grundversorgungskunden eingerichtet werden, sind Grundversorgungstarife sehr teuer und daher auf keinen Fall zu empfehlen.
Beispiel Gaspreisvergleich:

Im o.g. Beispiel können Sie erkennen, dass der Grundversorger fast 1.000 EUR günstiger ist als andere Gasanbieter, bei 12.000 kWH Gasverbrauch. Das sind ca. 1200m3 Gas.
Das gleiche ist auch bei den Stromanbietern so, siehe weiteres Beispiel:

Im o.g. Beispiel können Sie erkennen, dass der Grundversorger fast doppelt günstiger ist als andere Stromanbieter.
Ab 50% Preiserhöhung spricht man von Hyperinflation. Das bedeutet nicht nur bei den Energiepreisen sind wir bei Hyperinflation, sondern bei allem.



