
Der Wechsel zu einer neuen Bank bei einer Anschlussfinanzierung erfordert oft den Austrag der alten und den Eintrag der neuen Grundschuld im Grundbuch. Dieser Prozess ist nicht nur rechtlich anspruchsvoll, sondern auch entscheidend für die Sicherung des Darlehens. In diesem Beitrag erklären wir detailliert, wie der Grundbuchaustrag und -eintrag abläuft, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um den Prozess erfolgreich abzuschließen.
Das Grundbuch ist das offizielle Register, in dem alle Rechte an einem Grundstück eingetragen werden. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Immobilienverkehr. Die rechtliche Grundlage bildet das Grundbuchgesetz (GBO), das den Inhalt, die Führung und den Schutz des Grundbuchs regelt.
Rechtlicher Hinweis: Alle Eintragungen und Löschungen im Grundbuch bedürfen einer notariellen Beurkundung, gemäß § 29 GBO.
Bei Immobilienfinanzierungen wird in der Regel eine Grundschuld als Sicherungsrecht eingetragen. Die Grundschuld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1191 ff. geregelt und stellt eine Belastung des Grundstücks dar, die der Sicherung eines Darlehens dient.
Bevor der Grundbuchaustrag erfolgen kann, muss das alte Darlehen bei der bisherigen Bank gekündigt werden. Laut § 489 BGB kann eine ordentliche Kündigung frühestens zehn Jahre nach Vollauszahlung erfolgen. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Nach der Kündigung muss die bisherige Bank dem Austrag der Grundschuld aus dem Grundbuch zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt durch eine sogenannte Löschungsbewilligung gemäß § 875 BGB. Die Bank stellt diese Bewilligung aus, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
Mit der Löschungsbewilligung muss ein Notar beauftragt werden, die Löschung der alten Grundschuld beim Grundbuchamt zu beantragen. Der Antrag wird gemäß § 13 GBO vom Notar vorbereitet und beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht.
Zeitgleich oder nach der Löschung der alten Grundschuld wird die neue Grundschuld für die Anschlussfinanzierung eingetragen. Dies erfordert erneut eine notarielle Beurkundung, bei der der Darlehensnehmer die Eintragung der neuen Grundschuld beantragt. Diese wird in Abteilung III des Grundbuchs vermerkt.
Die Grundbuchordnung regelt sämtliche Abläufe rund um Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Grundbuch. Wichtig ist hierbei insbesondere der § 19 GBO, der die Voraussetzungen für die Bewilligung von Eintragungen festlegt.
Das BGB enthält spezifische Regelungen zu Grundpfandrechten wie der Hypothek und der Grundschuld (§§ 1113 ff. BGB). Diese Normen sind entscheidend für die rechtliche Ausgestaltung und Abwicklung von Immobilienfinanzierungen.
Es ist ratsam, bereits frühzeitig mit der neuen Bank über die Modalitäten der Anschlussfinanzierung zu sprechen. Hierzu gehört die Klärung der Darlehenssumme, des Zinssatzes und der Laufzeit. Die Banken benötigen zudem eine notarielle Bescheinigung über die geplante Grundbuchänderung.
Sowohl für die Löschung der alten als auch für die Eintragung der neuen Grundschuld muss ein Notar hinzugezogen werden. Dieser kümmert sich um die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Notar reicht die Löschungsbewilligung der alten Bank beim Grundbuchamt ein. Anschließend wird die neue Grundschuld zur Sicherung des Anschlussdarlehens eingetragen. Die Eintragung der neuen Grundschuld erfolgt, sobald die Löschung der alten Grundschuld abgeschlossen ist.
Die Kosten für den Grundbuchaustrag und -eintrag setzen sich aus Notar- und Grundbuchgebühren zusammen. Diese sind gesetzlich geregelt und können anhand des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet werden.
Ja, in vielen Fällen koordinieren die alte und die neue Bank den Prozess der Grundbuchaustragung und -eintragung direkt miteinander. Dies geschieht, um den Übergang von der alten zur neuen Finanzierung so reibungslos wie möglich zu gestalten. Der Ablauf sieht häufig wie folgt aus:
Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung abschließen, übernimmt die neue Bank oft die Abstimmung mit der alten Bank. Beide Banken arbeiten zusammen, um die bestehenden Sicherheiten (Grundschulden) zu übertragen. Das geschieht in der Regel wie folgt:
Trotz der direkten Abstimmung zwischen den Banken bleibt die Einbindung eines Notars notwendig. Der Notar ist für die rechtliche Durchführung der Löschung und/oder Eintragung verantwortlich. Hier ist der Ablauf im Detail:
Als Darlehensnehmer müssen Sie in diesem Prozess in der Regel nur noch die Vollmacht erteilen, dass die Banken und der Notar die notwendigen Schritte durchführen können. Es ist wichtig, alle Informationen, die die Banken von Ihnen benötigen, zeitnah bereitzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Abwicklung des Grundbuchaustrags und -eintrags bei einer Anschlussfinanzierung erfolgt in den meisten Fällen durch die direkte Abstimmung zwischen der alten und der neuen Bank. Dies erleichtert den Prozess erheblich und sorgt für eine zügige Umschreibung der Sicherheiten im Grundbuch. Dennoch bleibt die notarielle Beurkundung und die rechtliche Abwicklung durch das Grundbuchamt erforderlich, um die Änderungen rechtlich wirksam zu machen.
Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die verzögerte Einreichung der Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Unterlagen frühzeitig zusammengestellt und dem Notar übergeben werden.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente, wie die Löschungsbewilligung der alten Bank und die Eintragungsbewilligung der neuen Bank, vollständig und korrekt vorliegen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht über den Ablauf von Grundbuchaustrag und -eintrag bei einer Anschlussfinanzierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Notar nicht ersetzen. Die rechtlichen Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Der Wechsel zu einer neuen Finanzierung bei einer Anschlussfinanzierung bringt viele Vorteile, aber auch einige Herausforderungen mit sich. Besonders der korrekte und fristgerechte Grundbuchaustrag und -eintrag sind entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Mit einer gründlichen Vorbereitung und der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schritte sichern Sie sich eine reibungslose Abwicklung.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Anschlussfinanzierung benötigen, stehen Ihnen spezialisierte Fachanwälte und Notare zur Seite. Sie können Ihnen bei der rechtlichen Absicherung und der korrekten Abwicklung der notwendigen Grundbuchänderungen behilflich sein.
Disclaimer: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird empfohlen, bei rechtlichen Fragestellungen einen qualifizierten Fachanwalt oder Notar zu konsultieren.
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