Kündigen wegen Eigenbedarf: Was erlaubt ist
Kündigen wegen Eigenbedarf: Was Vermieter wissen müssen
Willkommen zu Deinem ultimativen Guide zur Eigenbedarfskündigung! Hier erfährst Du, was geht, was nicht geht – und wie Du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.
Was bedeutet Eigenbedarf eigentlich?
Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die vermietete Wohnung selbst nutzen möchte – oder ein naher Angehöriger. Das ist in Deutschland laut § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich erlaubt.
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters liegt insbesondere vor, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Aber Achtung: Es reicht nicht, einfach zu sagen „Ich will da wohnen.“ Der Eigenbedarf muss echt sein – und gut begründet!
Was tun, wenn Eigenbedarf vorgetäuscht wird?
Wie kündigt man rechtssicher wegen Eigenbedarf?
Ein Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen, den Grund des Eigenbedarfs klar benennen und die Person nennen, die einziehen soll. Dazu gehören:
- Beziehung zur Person (z. B. Tochter, Eltern, Großeltern)
- Warum diese Person die Wohnung braucht
- Ab wann die Wohnung benötigt wird
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Fristen beachten – sonst wird’s teuer!
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
- Ab 8 Jahre: 9 Monate
Ganz wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Mieter zugegangen ist!
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Widerspruch vom Mieter – Was nun?
Der Mieter darf laut § 574 BGB Widerspruch einlegen – etwa wegen unzumutbarer Härte. Beispiele:
- Hohes Alter
- Schwere Krankheit
- Schulpflichtige Kinder, Schwangerschaft
Der Mieter muss seinen Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mitteilen.
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Mustervorlage
Du willst wissen, wie eine legitime Kündigung aussieht? Kein Problem – hier findest Du ein Muster.
Muster: Kündigung wegen Eigenbedarf
Absender:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Empfänger:
Frau Erika Beispiel
Beispielweg 34
12345 Musterstadt
Ort, Datum: Musterstadt, 09. Mai 2025
Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs
Sehr geehrte Frau Beispiel,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung in der Beispielweg 34, 12345 Musterstadt, ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum [Datum einfügen].
Der Grund für die Kündigung ist Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Wohnung wird zukünftig von meiner Tochter Anna Mustermann benötigt, da sie aus beruflichen Gründen nach Musterstadt zieht und keinen anderen Wohnraum zur Verfügung hat.
Bitte beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sollten Sie Einwände oder Härtefallgründe geltend machen wollen, können Sie gemäß § 574 BGB Widerspruch einlegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
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Zusammenfassung & Fazit
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist grundsätzlich erlaubt – wenn sie ehrlich, gut begründet und formal korrekt ist. Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen.
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