
Wenn Sie verschiedene Rentenarten beziehen, fragen Sie sich sicherlich, wie Berufsunfähigkeitsrente, gesetzliche Rente, Riester-Rente, Betriebsrente, Rürup-Rente und Sofortrente versteuert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern und Sozialabgaben auf jede Rentenart anfallen und wie Sie Ihre Steuerlast genau berechnen können. Lassen Sie uns die Details durchgehen!
Die Berufsunfähigkeitsrente wird gemäß § 22 Nr. 1a EStG versteuert. Hierbei wird ein Ertragsanteil versteuert, der je nach Rentenbeginn variiert. Diese Rente ist in der Regel von Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit, wenn sie aus einer privaten Versicherung stammt.
Die gesetzliche Rente unterliegt dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich für Neurentner. Außerdem fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, die direkt von der Rente abgezogen werden.
Die Riester-Rente wird gemäß § 22 Nr. 5 EStG vollständig versteuert. Wenn Sie die Riester-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente beziehen, müssen auch hier Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
Die Betriebsrente unterliegt gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG der vollen Besteuerung. Zudem fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, die direkt von der Betriebsrente abgezogen werden.
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wird in der Auszahlungsphase versteuert. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich jährlich. Im Gegensatz zur gesetzlichen und betrieblichen Rente fallen hier keine Sozialabgaben an.
Eine Sofortrente wird aus einer einmaligen Kapitalzahlung erworben, die aus eigenen Ersparnissen stammt. Diese Ersparnisse wurden bereits versteuert. Daher wird bei der Sofortrente nur der Ertragsanteil versteuert.
Für das Jahr 2024 gelten die folgenden Steuersätze:
Bei der Angabe einer Schwerbehinderung in der Steuererklärung können verschiedene Pauschbeträge und Vergünstigungen geltend gemacht werden. Hier sind einige relevante Werte und Informationen:
Zusätzlich für blinde Menschen: Personen mit Blindheit (GdB 100 + Blindheit) können zusätzlich einen Pauschbetrag von 3.700 Euro ansetzen.
Begleitperson:Wenn zusätzlich eine Begleitperson erforderlich ist, können weitere Kosten entstehen, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Es ist wichtig, Belege und Nachweise zur Behinderung sowie für alle geltend gemachten Ausgaben aufzubewahren. Für individuelle Auskünfte und eine detaillierte steuerliche Beratung sollten Sie zudem einen Steuerberater zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge fristgerecht geltend machen.
Angenommen, Sie beziehen folgende Renten:
Gesamteinkommen: 12.000 Euro + 18.000 Euro + 4.000 Euro + 6.000 Euro + 5.000 Euro + 8.000 Euro = 53.000 Euro
Gesamt steuerpflichtiges Einkommen: 5.280 Euro + 15.300 Euro + 4.000 Euro + 6.000 Euro + 4.250 Euro + 1.760 Euro = 36.590 Euro
Für ein zu versteuerndes Einkommen von 25.682 Euro (nach Abzug des Grundfreibetrags von 10.908 Euro pro Person) wird der progressive Steuersatz angewendet.
Zusammenfassung
Für ein zu versteuerndes Einkommen von 25.682 Euro beträgt die Einkommensteuer etwa 4.613,52 Euro bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 18%.
Die Informationen in diesem Beitrag dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung und die Höhe der Sozialabgaben können je nach individueller Situation variieren. Es wird empfohlen, sich bei spezifischen Fragen zur Besteuerung und zu Sozialabgaben an einen Steuerberater oder Fachanwalt zu wenden. Die Beispielrechnung dient nur der Veranschaulichung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
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