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Silberverkauf & Steuer: So sparst Du bares Geld!

Silber verkaufen und Steuern sparen: So klappt’s in der Praxis!

Du willst Silber verkaufen und dabei kein Geld ans Finanzamt verlieren? Dann bist Du hier genau richtig! Denn in diesem Ratgeber erfährst Du ganz konkret, wie Du Silber steuerfrei verkaufen kannst, wann Du Steuern zahlen musst, wie hoch diese ausfallen – und was bei der Umsatzsteuer wirklich Sache ist. Ganz ohne Fachchinesisch, dafür mit Schritt-für-Schritt-Erklärungen und Beispielen aus dem echten Leben!

1. Schritt: Kaufbeleg aufbewahren – ohne Nachweis kein steuerfreier Verkauf

Du musst nachweisen können, wann Du Dein Silber gekauft hast. Nur so kannst Du belegen, ob Du die Spekulationsfrist von 12 Monaten eingehalten hast. Also: Kaufbeleg unbedingt aufheben!

Beispiel: Du hast am 10. April 2023 einen 1-kg-Silberbarren gekauft. Verkaufst Du ihn am 15. April 2024, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Verkaufst Du ihn am 1. März 2024, sind Steuern fällig!

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2. Schritt: Steuer vermeiden durch Ein-Jahres-Regel (§ 23 EStG)

Nach § 23 Einkommensteuergesetz sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgen. Das bedeutet:

  • Verkauf innerhalb von 12 Monaten = steuerpflichtig
  • Verkauf nach 12 Monaten = steuerfrei

Also einfach: Haltefrist einhalten = null Euro Steuern!

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3. Schritt: Gewinne berechnen – so einfach geht’s

Dich interessiert, wie hoch der steuerpflichtige Gewinn ist? Das geht ganz simpel:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten = Gewinn

Dabei zählen auch Nebenkosten wie Versand, Lagergebühren oder Ankaufgebühren. Beispiel:

  • Kaufpreis Silberbarren: 700 €
  • Verkaufspreis: 950 €
  • Gewinn: 250 € → bei Verkauf innerhalb von 12 Monaten steuerpflichtig

4. Schritt: 600-Euro-Freigrenze ausreizen

Laut Gesetz (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) bleiben Gewinne bis 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag!

Das heißt: Bei 599 € Gewinn = keine Steuer. Aber bei 601 € = alles steuerpflichtig.

Also: Wenn möglich mehrere Verkäufe clever über die Jahre verteilen – so bleibt alles legal und steuerfrei.

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5. Schritt: Umsatzsteuer verstehen – wichtig bei Kauf, irrelevant beim Privatverkauf

Beim privaten Verkauf von physischem Silber interessiert die Umsatzsteuer das Finanzamt nicht mehr. Die wurde beim Kauf gezahlt – meist mit 19 %.

Aber: Silbermünzen wie der Krügerrand werden oft differenzbesteuert (§ 25a UStG) verkauft – bedeutet, dass der Händler nur auf seine Marge USt zahlt.

Für Dich als Privatverkäufer heißt das: Du bekommst beim Wiederverkauf keine USt zurück. Und Du musst auch keine abführen – ganz easy.

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6. Schritt: Silber-ETCs und Fonds – wie läuft’s da mit der Steuer?

Wenn Du in Silber-Fonds oder ETCs investierst (z. B. Xtrackers Physical Silver ETC), gelten Kapitalertragsteuer-Regeln. Bedeutet konkret:

  • 25 % Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer
  • 801 € Sparerpauschbetrag jährlich (bei Ehepaaren 1.602 €)
  • Keine Spekulationsfrist – Gewinne sind immer steuerpflichtig

Vorteil: Du musst keine Belege sammeln – die Bank führt die Steuer automatisch ab.

7. Schritt: Silber anonym verkaufen – nur noch bis 1.999,99 €

Früher war mehr Lametta. Und auch mehr Anonymität. Heute gilt: Nur bis 1.999,99 € darfst Du anonym Silber verkaufen. Darüber hinaus musst Du Dich ausweisen – dank Geldwäschegesetz.

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8. Schritt: In der Steuererklärung richtig angeben

Wenn Du steuerpflichtig verkauft hast (innerhalb der Jahresfrist oder über 600 € Gewinn), musst Du das in der Anlage SO Deiner Steuererklärung angeben. Wichtig:

  • Kauf- und Verkaufsdatum
  • Kaufpreis und Verkaufspreis
  • Belege aufbewahren

Die Daten müssen stimmen – sonst fragt das Finanzamt nach.

Fazit: Silber verkaufen mit Plan – so bleibt mehr für Dich!

Mach es clever: Kaufbelege sichern, 12 Monate halten, Freigrenze kennen – und fertig ist Dein steuerfreier Silberdeal. Nur wer unüberlegt verkauft, zahlt unnötig drauf. Mit dieser Anleitung hast Du jetzt alle Tools, um es besser zu machen – und das Finanzamt ganz legal auszutricksen!

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Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen bitte an einen Steuerberater wenden!



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