
Gold zählt steuerlich zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet für Dich: Verkaufst Du Goldbarren oder Münzen innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf, ist ein Gewinn steuerpflichtig.
Aber aufgepasst: Verkaufst Du erst nach 12 Monaten, bleibt der Gewinn komplett steuerfrei – das nennt sich Spekulationsfrist.
Du darfst im Jahr bis zu 600 € Gewinn aus privaten Veräußerungen steuerfrei kassieren. Aber: Überschreitest Du die Grenze auch nur um 1 €, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig – keine Teilfreistellung!
Nur echte Käufe sind steuerlich relevant. Erbschaften oder Schenkungen zählen nicht als Anschaffung. Der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Schenkenden oder Verstorbenen bleibt entscheidend.
Beispiel: Dein Vater kauft 2010 Gold und schenkt es Dir 2022. Du verkaufst 2025 – steuerfrei, da mehr als 1 Jahr Haltefrist (aus Sicht des ursprünglichen Erwerbs).
Wenn Du regelmäßig Gold kaufst und verkaufst – mit klarer Gewinnerzielungsabsicht – kann das als gewerblicher Handel gelten.
Dann greift §15 EStG – mit Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall.
Investierst Du in Gold-ETFs oder Zertifikate, gelten andere Regeln:
Ausnahme: Xetra-Gold & EUWAX Gold II. Diese gelten als Lieferanspruch auf physisches Gold – steuerlich wie Barren behandelt.
Das Produkt der Börse Stuttgart ist mit echtem Gold hinterlegt. Du hast Auslieferungsanspruch auf das physische Edelmetall.
Depot: Ideal für ETFs und Zertifikate – mit Steuerabzug. Schließfach/Tresor: Perfekt für physisches Gold – keine automatische Meldung ans Finanzamt.
Jetzt Depot bei Lynxbroker eröffnen
Laut Geldwäschegesetz (§ 10 GwG) kannst Du bis 1.999,99 € bar anonym kaufen. Ab 2.000 € brauchst Du einen Ausweis. Händler müssen Käufe am selben Tag zusammenrechnen.
Nur möglich bei steuerpflichtigem Verkauf (innerhalb von 12 Monaten). Dann kannst Du Verluste mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Achtung: Bei steuerfreiem Verkauf keine Verlustverrechnung möglich.
Greift das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG):
Der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt ist steuerlich entscheidend. Beim späteren Verkauf gelten wieder die Regeln aus §23 EStG.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen kontaktiere bitte Deinen Steuerberater.
Die Kommentare sind geschlossen.
Werbung / Affiliate-Hinweis: Einige Links auf dieser Website sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link einkaufst, erhalte ich eine Provision. Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Richtig guter Artikel – endlich mal verständlich erklärt, wie das mit den Steuern beim Goldverkauf läuft! Hatte total Schiss, dass ich was falsch mache, weil ich letztes Jahr Krügerrand verkauft habe. Zum Glück über 12 Monate gehalten – also steuerfrei! 😅 EUWAX Gold II kannte ich noch gar nicht, klingt mega spannend, vor allem weil man sich das Gold sogar liefern lassen kann. Werd ich mir auf jeden Fall genauer anschauen. Danke für die Praxistipps und die Klarheit!
[…] weiterer Trick: Absicherung durch Währungsoptionen oder Derivate. Das geht aber nur mit Broker-Know-how. Für Einsteiger ist das Risiko zu […]