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MWST Rückerstattung Schweiz – So geht’s!

So funktioniert die MWST Rückerstattung, wenn Du als Deutscher in der Schweiz einkaufst

Warum überhaupt die Mehrwertsteuer zurückfordern?

Stell Dir vor, Du fährst als Deutscher rüber in die Schweiz, kaufst dort ein iPhone oder einen teuren Laptop – und merkst dann: Die Schweizer Mehrwertsteuer liegt aktuell bei nur 7,7 %. Aber da Du als Tourist bzw. Nicht-Schweizer dort einkaufst und die Ware wieder nach Deutschland bringst, kannst Du Dir diese Steuer erstatten lassen! Und genau darum geht es in diesem Guide: Wie Du Dir Deine MWST aus der Schweiz zurückholst – einfach, rechtssicher und ohne Stress.

Gesetzliche Grundlagen zur Rückerstattung – das musst Du wissen

Die gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung findest Du in der Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTG) der Schweiz. Gemäß Art. 107 Abs. 1 Bst. b MWSTG ist die Lieferung steuerfrei, wenn die Ware ins Ausland exportiert wird und der Nachweis erbracht wird, dass die Ausfuhr erfolgt ist. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der MWST-Verordnung (MWSTV), insbesondere Art. 91 ff.

Voraussetzungen – Wann bekommst Du Deine Schweizer MWST zurück?

  • Du hast Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land.
  • Die Ware wird für den privaten Gebrauch gekauft.
  • Die Ware wird innerhalb von 30 Tagen nach Kauf .
  • Du kannst einen Exportnachweis (Zollstempel) vorlegen.
  • Der Händler in der Schweiz unterstützt das Rückerstattungsverfahren (Tax-Free Anbieter wie Global Blue oder Planet).

Praktische Schritt-für-Schritt Anleitung zur MWST Rückerstattung

  1. Vor dem Kauf: Informiere Dich, ob der Händler mit Tax-Free-Anbietern wie Global Blue oder Planet zusammenarbeitet.
  2. Beim Kauf: Fordere eine Tax-Free-Form oder einen Ausfuhrschein. Zeige Deinen deutschen Ausweis.
  3. Beim Verlassen der Schweiz: Gehe zur Schweizer Zollstelle und lasse Dir den Export bestätigen. Wichtig: Die Ware muss unbenutzt und originalverpackt sein und Du musst sie vorzeigen.
  4. Zurück in Deutschland: Optional kann auch der deutsche Zoll zusätzlich abstempeln – ist aber meist nicht nötig.
  5. Rückzahlung: Sende das Formular zurück an den Händler oder erhalte die Rückerstattung direkt am Flughafen oder in einem Tax-Free-Servicecenter.

Welche Produkte lohnen sich besonders?

Produkte mit hoher Steuerlast lohnen sich am meisten. Besonders beliebt sind in der Schweiz:

  • iPhones und Smartphones – durch niedrigere MWST bis zu 100 € günstiger!
  • Laptops, Kameras und Elektronik
  • Luxusgüter wie Uhren, Schmuck, Designermode

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Wichtige Tipps & häufige Fehler vermeiden

  • Ohne Zollstempel keine Rückerstattung – unbedingt vorzeigen!
  • Rückerstattung nur bei Händlern mit Tax-Free-Angebot.
  • Frist: max. 30 Tage nach Kauf für Ausfuhr.
  • Ausweis nicht vergessen!

Gibt es eine Wertgrenze bei der Einfuhr nach Deutschland?

Ja, es gibt eine wichtige Wertgrenze, wenn Du als Privatperson aus der Schweiz Waren nach Deutschland einführst. Die Freigrenze für die Einfuhr von Waren im Reiseverkehr liegt bei:

  • 300 Euro, wenn Du mit dem Auto oder Zug einreist.
  • 430 Euro bei Einreise per Flugzeug oder Schiff.

Wird dieser Freibetrag überschritten, musst Du die Ware beim deutschen Zoll anmelden und Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie ggf. Zoll bezahlen.

Beispiel: Kaufst Du ein iPhone in der Schweiz für 850 CHF (~880 €) und führst es ein, musst Du dies anmelden und ggf. nachversteuern. Du bekommst zwar die Schweizer MWST zurück, musst aber in Deutschland Steuern zahlen.

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Haftungsausschluss:

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Steuerberatung dar. Für rechtssichere Informationen kontaktiere bitte die Schweizer Zollbehörde oder einen Steuerberater.

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