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Sind Stents im Herzen für Erwerbsminderungsrente relevant?

Stents im Herzen sind medizinische Vorrichtungen, die zur Behandlung von verengten oder blockierten Herzkranzgefäßen eingesetzt werden. Viele Betroffene fragen sich, ob der Einsatz von Stents Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit und damit auf einen möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

Gesetzliche Grundlagen der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Die relevanten Bestimmungen lauten:

§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung

(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie

  • teilweise erwerbsgemindert sind,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie

  • voll erwerbsgemindert sind,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Medizinische Bewertung der Erwerbsfähigkeit bei Herzerkrankungen

Die medizinische Bewertung der Erwerbsfähigkeit erfolgt anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese legen den Grad der Behinderung (GdB) fest, der sich nach der Leistungsbeeinträchtigung richtet:

Versorgungsmedizinische Grundsätze – Herzkrankheiten

  • GdB 0–10: Keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung selbst bei gewohnter stärkerer Belastung.
  • GdB 20–40: Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung.
  • GdB 50–70: Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung.
  • GdB 80: Mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen.
  • GdB 90–100: Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz).

Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen ist der GdB von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.

Auswirkungen von Stents auf die Erwerbsfähigkeit

Der Einsatz von Stents allein führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderung. Entscheidend ist, inwieweit die Herzerkrankung die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt. Bei mehrfachen Stent-Implantationen kann jedoch von einer fortgeschrittenen koronaren Herzkrankheit ausgegangen werden, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen kann.

Fazit

Stents im Herzen können Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben, insbesondere wenn mehrere Implantationen notwendig waren und die körperliche Leistungsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist. Die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente hängt jedoch von einer individuellen medizinischen Begutachtung ab, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Was, wenn man 1.000 Stents hätte?Natürlich ist die Vorstellung, dass jemand 1.000 Stents implantiert bekommt, rein hypothetisch – medizinisch wäre das nicht durchführbar und würde die Belastbarkeit des Körpers weit überschreiten. Aber der Gedanke verdeutlicht eine wichtige juristische Realität: Auch wenn ein Mensch theoretisch eine beliebige Anzahl von Stents hätte – selbst zehn, zwanzig oder mehr –, ist nicht die Anzahl entscheidend, sondern die funktionellen Einschränkungen, die damit verbunden sind. Die Rentenversicherung prüft nicht, wie viele Eingriffe du hattest, sondern ob du durch die bleibende Herzerkrankung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Wenn du trotz mehrerer Stents noch leistungsfähig bist, erhältst du keine Rente. Wenn aber dein Herz unter chronischer Insuffizienz leidet und selbst bei leichter Belastung Symptome auftreten, ist das sehr wohl relevant für eine Erwerbsminderung.

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Haftungsausschluss:

Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt oder einen Spezialisten, wenn Sie spezifische medizinische Fragen haben.

 

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