Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern & Sozialabgaben

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der Artikel behandelt wichtige Aspekte wie den Versicherungsvertrag, gesundheitliche Fragen, die Auswirkungen vergessener Krankheiten auf den Antrag, sowie die Versteuerung der BU-Rente und Sozialabgaben. Außerdem wird erklärt, was passiert, wenn Sie gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente oder Betriebsrente beziehen.

Vergleichen Sie die Beiträge unterschiedlicher Versicherer:

 

Am Ende des Artikels finden Sie ein umfangreiches FAQ mit häufigen Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen bei der BU-Rente, insbesondere warum Krankenkassen trotz anderslautender Regeln Beiträge erheben und was passiert, wenn Sie keine Krankenversicherung haben.


1. Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern & Sozialabgaben
Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern & Sozialabgaben

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die alle Tätigkeiten berücksichtigt, zahlt die private BU, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.


2. Der Weg zum Versicherungsvertrag

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einen Versicherungsvertrag eingehen. Die Gesundheitsprüfung sichert diesen Vertrag ab und fragt dabei insbesondere folgende Punkte ab:

  • Gesundheitszustand: Sie müssen wahrheitsgemäß über Ihre aktuelle und vergangene Gesundheit informieren.
  • Berufliche Tätigkeit: Die Art Ihrer Tätigkeit und das damit verbundene Risiko beeinflussen die Beitragshöhe. Menschen in körperlich anspruchsvollen Berufen zahlen höhere Prämien.

3. Gesundheitsfragen und die vorvertragliche Anzeigepflicht

Das Vergessen oder Verschweigen von Vorerkrankungen kann schwerwiegende Folgen haben. Nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht die vorvertragliche Anzeigepflicht, was bedeutet, dass Sie alle wichtigen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Andernfalls kann der Versicherer im Leistungsfall Leistungen verweigern oder den Vertrag anfechten. Die Versicherung hat ein Anrecht auf Rücktritt oder Kündigung, wenn Erkrankungen absichtlich verschwiegen werden.


4. Annahme des Antrags bei bestehenden Krankheiten

Wenn Sie bereits erkrankt sind und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, kann dies den Abschluss erschweren. Oftmals wird der Versicherer bestimmte Risiken ausschließen oder Risikozuschläge erheben. Manche Erkrankungen werden von der Versicherung möglicherweise nicht übernommen, und Sie zahlen höhere Beiträge, um das verbleibende Risiko abzusichern.


5. Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente und Ertragsanteil

Die BU-Rente wird steuerlich als sonstige Einkünfte nach §22 Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt. Der Anteil, der besteuert wird, richtet sich nach dem Ertragsanteil. Dieser hängt vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn ab. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Ertragsanteil detailliert erklärt:

  • Der Ertragsanteil beschreibt den steuerpflichtigen Anteil einer Rentenzahlung, der als „Zinsertrag“ auf die eingezahlten Beiträge betrachtet wird.
  • Beispiel: Wenn Sie mit 55 Jahren eine BU-Rente beziehen, liegt der Ertragsanteil bei 32%. Das bedeutet, dass 32% der jährlichen BU-Rente versteuert werden müssen.
  • Wenn Ihre BU-Rente z. B. 15.000 EUR pro Jahr beträgt, wären 4.800 EUR (32% von 15.000 EUR) steuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz zahlen Sie dann nur auf diese 4.800 EUR Einkommensteuer.

BU-Rente ohne weitere Einkünfte

Die private BU-Rente ist nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Diese Regelung basiert auf § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V, der besagt, dass nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig sind.

Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die keine weiteren Einkünfte haben, wird jedoch ein Mindestbeitrag auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommens erhoben, das 2024 bei etwa 1.131,67 EUR liegt. Auch wenn Ihre BU-Rente darunter liegt, wird der Beitrag auf dieses Mindesteinkommen berechnet.

 § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V:

(1) Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die Pflicht zur Versicherung von Rentenbezügen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich der Erwerbsminderungsrente, sind beitragspflichtig, wenn sie über den Freibetrag hinausgehen. Private Rentenleistungen, wie die Berufsunfähigkeitsrente, sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

Erklärung zu § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V

Dieser Abschnitt erklärt, wann man in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen muss:

  • Gesetzliche Renten: Wenn du Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst (zum Beispiel, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann), musst du dafür einen Teil als Beitrag zur Krankenversicherung zahlen, wenn diese Rente über einem bestimmten Betrag liegt.
  • Private Renten: Wenn du eine Rente von einer privaten Versicherung bekommst (wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente), musst du dafür normalerweise keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Zusammengefasst: Du musst nur für bestimmte Renten Beiträge zahlen, nicht für alle.

Beispiel:

  • Fiktives Mindesteinkommen: 1.131,67 EUR
  • Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag (z.B. 1,3%) → etwa 179,58 EUR monatlich
  • Pflegeversicherung: 3,05% (ohne Kinder 3,4%) → etwa 34,51 EUR

Wenn Ihre BU-Rente niedriger als das fiktive Mindesteinkommen ist, müssen Sie dennoch die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

BU-Rente und andere Renten

Wenn Sie neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder eine Betriebsrente beziehen, fallen auf diese Renten Sozialabgaben an. Beide Renten sind sozialversicherungspflichtig, und Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auf die private BU-Rente selbst werden jedoch keine Sozialabgaben erhoben.


7. Beispiel: Erwerbsminderungsrente und BU-Rente

  • Erwerbsminderungsrente: 2.000 EUR brutto
    • Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag (z.B. 1,3%) → 318 EUR
    • Pflegeversicherung: 3,05% (ohne Kinder 3,4%) → 61 EUR
  • BU-Rente: 1.500 EUR brutto
    • Keine Sozialabgaben auf die BU-Rente
  • Gesamteinkommen: 3.500 EUR

Sozialabgaben werden nur auf die Erwerbsminderungsrente erhoben, nicht auf die BU-Rente.

Beispiel: Betriebsrente und BU-Rente

  • Betriebsrente: 500 EUR brutto
    • Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag → 73 EUR
    • Pflegeversicherung: 3,05% → 15 EUR
  • BU-Rente: 1.500 EUR, keine Abzüge

Auch hier fallen Sozialabgaben nur auf die Betriebsrente an.


8. Steuern und Sozialabgaben bei parallelem Rentenbezug

  • Erwerbsminderungsrente: voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig
  • Betriebsrente: voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig
  • BU-Rente: nur der Ertragsanteil wird versteuert, keine Sozialabgaben

Das Gesamteinkommen aus allen Renten wird in der Einkommensteuererklärung angegeben, und auf Basis des steuerpflichtigen Anteils wird die Steuerschuld berechnet.


Axa Berufsunfähigkeitsversicherung
Axa Berufsunfähigkeitsversicherung

FAQ zur Einkommensabsicherung BU-Versicherung

Warum verlangen einige Krankenkassen dennoch Beiträge auf die BU-Rente?

Obwohl die BU-Rente normalerweise nicht sozialversicherungspflichtig ist, treten manchmal Missverständnisse auf. Einige Krankenkassen erheben Beiträge auf die BU-Rente, wenn sie unklare Informationen über Ihre Einkommensquellen erhalten oder die BU-Rente als beitragspflichtiges Einkommen werten. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen und klarstellen, dass die BU-Rente nicht sozialversicherungspflichtig ist. So stellen Sie sicher, dass Sie zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern können.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung habe und nur eine BU-Rente beziehe?

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie keine Krankenversicherung haben und nur eine BU-Rente beziehen, müssen Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. In der GKV wird ein Mindestbeitrag fällig, der auf einem fiktiven Mindesteinkommen basiert, auch wenn Ihre BU-Rente dieses Einkommen nicht erreicht.

Was passiert, wenn ich parallel eine Erwerbsminderungsrente und eine BU-Rente beziehe?

Wenn Sie zusätzlich zur BU-Rente eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie Sozialabgaben auf die Erwerbsminderungsrente zahlen. Auf die BU-Rente werden keine Sozialabgaben erhoben, aber beide Renten müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie verhält es sich mit der Betriebsrente und der BU-Rente?

Die Betriebsrente unterliegt der Sozialversicherungspflicht, was bedeutet, dass Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, wenn Sie diese Rente beziehen. Im Gegensatz dazu bleibt die BU-Rente sozialversicherungsfrei, allerdings müssen Sie den Ertragsanteil versteuern.


Disclaimer: Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zur Verfügung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Versicherungsfachmann.

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