Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bietet finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Versicherungsvertrag, die gesundheitlichen Fragen, was passiert, wenn Sie Krankheiten vergessen, und wie der Antrag im Krankheitsfall akzeptiert wird. Außerdem klären wir die Fragen zur Versteuerung der BU-Rente, zu Sozialabgaben und was geschieht, wenn Sie gleichzeitig Erwerbsminderungsrente und/oder Betriebsrente erhalten.
Vergleichen Sie die Beiträge unterschiedlicher Versicherer:
Am Ende des Artikels finden Sie ein umfangreiches FAQ mit häufigen Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen bei der BU-Rente, insbesondere warum Krankenkassen trotz anderslautender Regeln Beiträge erheben und was passiert, wenn Sie keine Krankenversicherung haben.
1. Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die alle Tätigkeiten berücksichtigt, zahlt die private BU, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.
2. Der Weg zum Versicherungsvertrag
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einen Versicherungsvertrag eingehen. Dieser Vertrag wird durch eine Gesundheitsprüfung abgesichert, die vor allem folgende Punkte abfragt:
- Gesundheitszustand: Sie müssen wahrheitsgemäß über Ihre aktuelle und vergangene Gesundheit informieren.
- Berufliche Tätigkeit: Die Art Ihrer Tätigkeit und das damit verbundene Risiko beeinflussen die Beitragshöhe. Menschen in körperlich anspruchsvollen Berufen zahlen höhere Prämien.
3. Gesundheitsfragen und die vorvertragliche Anzeigepflicht
Das Vergessen oder Verschweigen von Vorerkrankungen kann schwerwiegende Folgen haben. Nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht die vorvertragliche Anzeigepflicht, was bedeutet, dass Sie alle wichtigen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Andernfalls kann der Versicherer im Leistungsfall Leistungen verweigern oder den Vertrag anfechten. Die Versicherung hat ein Anrecht auf Rücktritt oder Kündigung, wenn Erkrankungen absichtlich verschwiegen werden.
4. Annahme des Antrags bei bestehenden Krankheiten
Wenn Sie bereits erkrankt sind und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, kann dies den Abschluss erschweren. Oftmals wird der Versicherer bestimmte Risiken ausschließen oder Risikozuschläge erheben. Manche Erkrankungen werden von der Versicherung möglicherweise nicht übernommen, und Sie zahlen höhere Beiträge, um das verbleibende Risiko abzusichern.
5. Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente und Ertragsanteil
Die BU-Rente wird steuerlich als sonstige Einkünfte nach §22 Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt. Der Anteil, der besteuert wird, richtet sich nach dem Ertragsanteil. Dieser hängt vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn ab. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.
Ertragsanteil detailliert erklärt:
- Der Ertragsanteil beschreibt den steuerpflichtigen Anteil einer Rentenzahlung, der als „Zinsertrag“ auf die eingezahlten Beiträge betrachtet wird.
- Beispiel: Wenn Sie mit 55 Jahren eine BU-Rente beziehen, liegt der Ertragsanteil bei 32%. Das bedeutet, dass 32% der jährlichen BU-Rente versteuert werden müssen.
- Wenn Ihre BU-Rente z. B. 15.000 EUR pro Jahr beträgt, wären 4.800 EUR (32% von 15.000 EUR) steuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz zahlen Sie dann nur auf diese 4.800 EUR Einkommensteuer.
BU-Rente ohne weitere Einkünfte
Die private BU-Rente ist nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. es fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies ist gesetzlich durch § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V geregelt, welcher besagt, dass nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Beitragspflicht unterliegen.
Wenn Sie jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied versichert sind und keine weiteren Einkünfte (wie Erwerbsminderungsrente oder Betriebsrente) haben, wird ein Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Dieser Mindestbeitrag basiert auf einem fiktiven Mindesteinkommen, das aktuell (2024) bei etwa 1.131,67 EUR liegt. Selbst wenn Ihre BU-Rente unter diesem Betrag liegt, wird der Beitrag auf Basis dieses Mindesteinkommens berechnet.
§ 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V:
(1) Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die Pflicht zur Versicherung von Rentenbezügen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich der Erwerbsminderungsrente, sind beitragspflichtig, wenn sie über den Freibetrag hinausgehen. Private Rentenleistungen, wie die Berufsunfähigkeitsrente, sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
Erklärung zu § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V
Dieser Abschnitt erklärt, wann man in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen muss:
- Gesetzliche Renten: Wenn du Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst (zum Beispiel, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann), musst du dafür einen Teil als Beitrag zur Krankenversicherung zahlen, wenn diese Rente über einem bestimmten Betrag liegt.
- Private Renten: Wenn du eine Rente von einer privaten Versicherung bekommst (wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente), musst du dafür normalerweise keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Zusammengefasst: Du musst nur für bestimmte Renten Beiträge zahlen, nicht für alle.
Beispiel:
- Fiktives Mindesteinkommen: 1.131,67 EUR
- Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag (z.B. 1,3%) → etwa 179,58 EUR monatlich
- Pflegeversicherung: 3,05% (ohne Kinder 3,4%) → etwa 34,51 EUR
Wenn Ihre BU-Rente niedriger als das fiktive Mindesteinkommen ist, müssen Sie dennoch die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
BU-Rente und andere Renten
Wenn Sie neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder eine Betriebsrente beziehen, fallen auf diese Renten Sozialabgaben an. Beide Renten sind sozialversicherungspflichtig, und Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auf die private BU-Rente selbst werden jedoch keine Sozialabgaben erhoben.
7. Beispiel: Erwerbsminderungsrente und BU-Rente
- Erwerbsminderungsrente: 2.000 EUR brutto
- Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag (z.B. 1,3%) → 318 EUR
- Pflegeversicherung: 3,05% (ohne Kinder 3,4%) → 61 EUR
- BU-Rente: 1.500 EUR brutto
- Keine Sozialabgaben auf die BU-Rente
- Gesamteinkommen: 3.500 EUR
Sozialabgaben werden nur auf die Erwerbsminderungsrente erhoben, nicht auf die BU-Rente.
Beispiel: Betriebsrente und BU-Rente
- Betriebsrente: 500 EUR brutto
- Krankenversicherung: ca. 14,6% + Zusatzbeitrag → 73 EUR
- Pflegeversicherung: 3,05% → 15 EUR
- BU-Rente: 1.500 EUR, keine Abzüge
Auch hier fallen Sozialabgaben nur auf die Betriebsrente an.
8. Steuern und Sozialabgaben bei parallelem Rentenbezug
- Erwerbsminderungsrente: voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig
- Betriebsrente: voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig
- BU-Rente: nur der Ertragsanteil wird versteuert, keine Sozialabgaben
Das Gesamteinkommen aus allen Renten wird in der Einkommensteuererklärung angegeben, und auf Basis des steuerpflichtigen Anteils wird die Steuerschuld berechnet.
FAQ zur Berufsunfähigkeitsrente
Warum verlangen einige Krankenkassen dennoch Beiträge auf die BU-Rente?
Trotz der Regelung, dass die BU-Rente grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig ist, kommt es gelegentlich zu Missverständnissen. Manche Krankenkassen verlangen Beiträge auf die BU-Rente, wenn sie keine klaren Informationen über die Einkommensquellen erhalten oder die BU-Rente als beitragspflichtiges Einkommen einstufen. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, dass die BU-Rente nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Was passiert, wenn ich keine Krankenversicherung habe und nur eine BU-Rente beziehe?
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie keine Krankenversicherung haben und nur eine BU-Rente beziehen, müssen Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. In der GKV wird ein Mindestbeitrag fällig, der auf einem fiktiven Mindesteinkommen basiert, auch wenn Ihre BU-Rente dieses Einkommen nicht erreicht.
Was passiert, wenn ich parallel eine Erwerbsminderungsrente und eine BU-Rente beziehe?
Wenn Sie zusätzlich zur BU-Rente eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie Sozialabgaben auf die Erwerbsminderungsrente zahlen. Auf die BU-Rente werden keine Sozialabgaben erhoben, aber beide Renten müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie verhält es sich mit der Betriebsrente und der BU-Rente?
Die Betriebsrente ist wie die Erwerbsminderungsrente sozialversicherungspflichtig. Sie müssen also Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie eine Betriebsrente beziehen. Die BU-Rente bleibt weiterhin sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig in Bezug auf den Ertragsanteil.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zur Verfügung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Versicherungsfachmann.