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Mütterrente 2025–2027: Kindererziehungszeiten & Rentenerhöhung erklärt
Was ist die Mütterrente?
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Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine erweiterte Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die in die gesetzliche Rente einfließt.
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Sie erhöht also die Rentenansprüche von Eltern, insbesondere von Müttern, für Zeiten der Kindererziehung.
Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr des Kindes | Anerkannte Kindererziehungszeit vor Mütterrente I | Mütterrente I (ab 1.7.2014) | Mütterrente II (ab 1.1.2019) | Geplant: Mütterrente III (ab 2027) |
|---|---|---|---|---|
| Vor 1992 | 12 Monate | 24 Monate | 30 Monate | 36 Monate |
| Ab 1992 | 36 Monate | 36 Monate | 36 Monate | 36 Monate |
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Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden weiterhin 36 Monate anerkannt.
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Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhöht sich die Anerkennung schrittweise von 12 Monaten → 24 Monate → 30 Monate → künftig 36 Monate (Mütterrente III).
✅ Aktuelle Regelungen ab 2025
Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 Euro pro Entgeltpunkt in West- und Ostdeutschland. Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, erhalten Eltern drei Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit. Dies entspricht einer monatlichen Rentenerhöhung von etwa 122,37 Euro. Deutsche Rentenversicherung
Seit dem 1. Januar 2019 (Mütterrente II) werden für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt, was 2,5 Rentenpunkten entspricht. Ein zusätzlicher halber Rentenpunkt (entsprechend 6 Monaten) wurde durch die geplante Mütterrente III eingeführt, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Somit könnten Eltern für ein vor 1992 geborenes Kind insgesamt 3 Rentenpunkte erhalten.
⚠️ Geplante Mütterrente III ab 2027
Die Einführung der Mütterrente III ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Sie sieht vor, dass Eltern für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zusätzlich einen halben Rentenpunkt erhalten. Ein halber Rentenpunkt entspricht derzeit einem monatlichen Betrag von 20,40 Euro. Deutsche Rentenversicherung
Beispiel: Eine Mutter mit 3 Jahren Kindererziehungszeit für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, würde insgesamt 3,5 Rentenpunkte erhalten. Mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro pro Punkt ergibt sich eine monatliche Rentenerhöhung von 142,77 Euro.
📝 Fazit
Die Neuerungen ab Juli 2025 und die geplante Mütterrente III ab 2027 bieten Eltern eine spürbare Erhöhung ihrer monatlichen Rente. Es ist ratsam, die Renteninformation regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind.
ℹ️ Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und aktuelle Daten empfiehlt es sich, die offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung zu besuchen:
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Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Beratung dar. Für persönliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen qualifizierten Rentenberater.



